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Kulturelle Projektförderung aus den institutionellen Mitteln der Kulturreferentin
Die Förderung
kultureller Projekte durch die Kulturreferentin für Westpreußen, Posener Land und Zentralpolen am Westpreussischen Landesmuseum beruht auf der Neukonzeption der
Kulturförderung des Bundes auf der Grundlage des § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz.
Oberste Zielsetzung ist die Bewahrung der kulturellen Traditionen in
den ehemals deutschen Kulturlandschaften im politischen und historischen Bewusstsein. Unter diesem Aspekt steht auch die Arbeit der Kulturreferentin für Westpreußen,
Posener Land und Zentralpolen mit Partnern sowohl in Deutschland als auch in der heute polnischen Wojewodschaft Pommern, Posen und Zentral Polen. Begegnungscharakter von
Kulturprojekten werden in den Vordergrund gestellt. Geeignete Präsentation und Vermittlung wissenschaftlicher, musealer und archivarischer Arbeit im Kontext des gemeinsamen
Erbes dient dem Ziel, sie einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen (kulturelle Breitenarbeit).
Wege dahin sind Kulturaustausch und Verständigung, ganz besonders im
Bereich der Jugendarbeit. Eine vernetzte Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und kulturellen Institutionen beiderseits der Oder wird angestrebt. Die kulturelle Breitenarbeit
ist eng verzahnt mit den Anliegen des Westpreussischen Landesmuseums. Professionelle Standards, wissenschaftliche Vernetzung und internationale Kooperation sind dabei
unverzichtbar.
Förderfähig sind Projekte, die sich in den Kanon der Anliegen der Kulturreferentin einordnen lassen, d. h., sie befassen sich mit Kunst (Musik,
Literatur, Bildende Kunst), Kultur, Natur/Ökologie bzw. Geschichte, sind im Bereich der Jugendarbeit angesiedelt, streben eine Kooperation mit polnischen Fachkollegen an
und/oder dienen der Vermittlung obenstehender Inhalte.
Antragsformulare werden auf Anfrage zugesandt bzw. sind hier auf den Internetseiten des Westpreussischen
Landesmuseums abrufbar. Die Anträge sind durch einen Kosten- und Finanzplan sowie eine Projektbeschreibung zu ergänzen und werden von der Kulturreferentin in Abstimmung mit
dem Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im Östlichen Europa in Oldenburg bearbeitet.
Die Antragstellung sollte spätestens vier Monate vor dem
Maßnahmenbegin erfolgen.
+ Antrag für Fördermittel nach § 96 BVFG (PDF)
+ Ausgaben- und Finanzierungsplan (PDF).
Informationen zu Voraussetzungen und Richtlinien von Förderungen sind in den Erläuterungen zur Beantragung von Fördermitteln vermerkt:
Erläuterungen (PDF)
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